Bergelohn „Black Pearl“

Nach einem solchen Vorfall auf See stellte sich für uns Alle die Frage ob wir für die Bergung eines Schiffes einen Anspruch auf  „Belohnung“ (Prisengeld) oder „Finderlohn“ (Kosten der Bergung) erheben können.

Dazu sei zunächst erwähnt, dass es ganz unterschiedliche Meinungen und Auffassung zu diesem Thema gibt. Wir wollen hier lediglich anhand unseres Erlebnisses die rechtlichen Meinungen und das Ergebnis nennen. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung

Fakten: 

Bei dem Schiff handelte es sich um einen Katamaran LAGOON 500 mit einem geschätzten Zeitwert von ca. 600-700 Tausend Euro. Die an Bord befindlichen Wert- und persönliche Gegenstände sind hier nicht näher geschätzt worden. 

Rechtliche Würdigungen:

Zunächst wurde mit einem Sachverständigen eines Unternehmens Kontakt aufgenommen, der sich in Sachen globaler Versicherungsmärkte, der Industrie und des Transportgewerbes auskennt.  Dazu gehören u.a. auch die Schadensbeurteilungen von Yachten, Binnenschiffen, Sportbooten etc. Er sah keinerlei Chancen auf eine Geltendmachung eines „Bergegeldes“. Lediglich einen Tag Charterausfall und die Kosten für zusätzlichen Treibstoff und Liegegebühren könnte man einfordern.

Wir als Crew mit einer Charteryacht sind nicht berufsmäßig auf dem Meer unterwegs. Somit ist ein finanzieller Verlust auf Grund der Bergung nicht gegeben. In diesem Fall handelt es sich nicht um die Bergung eines herrenlosen Gegenstandes auf dem Meer, sondern lediglich um eine „Hilfestellung“

Nach dieser ersten Einschätzung wurde der Kontakt zu einer Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg aufgenommen.  Hierbei handelt es sich um eine  international bekannten Kanzlei für Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten u.a. für Seehandels- und Schifffahrtsrecht. 

Zunächst war die Aussage, dass es sich lediglich um eine erste, nicht sehr tiefergehenden Einschätzung, des Sachverständigen handelt. Es wurde weder das lokale Recht der BVI herangezogen, noch internationale Konventionen hinsichtlich der Bergung von Schiffen sind berücksichtigt worden.  Entscheidend ist, dass es nach vielen Rechtsordnungen auch einen Bergelohn gibt, der sich nach dem Wert des Schiffes bemisst. Entsprechende Ansprüche durchzusetzen ist schwierig aber auch nicht hoffnungslos. Es ist alles mit einem gewissen Aufwand versehen. Zunächst muss der Eigner des Schiffes ermittelt werden.

Für diesen Aufwand haben wir als Crew einen Abschlag von 2000,- Euro bezahlt. Unsere Crew bestand aus 10 Personen. Somit war die Entscheidung für das zahlen von 2000,- Euro schnell gefallen.

Mit der Auftragserteilung an die Kanzlei erhielten wir schon die Mitteilung, dass für die Bergung die aufgewendeten Kosten und auch ein Bergelohn von bis zu 40 % des Schiffswertes realisiert werden können. Allerdings mussten weitere Recherchen hinsichtlich des Ortsrechts eingeleitet werden. Dafür wurde von der Kanzlei ein zugelassener Rechtsanwalt auf den British Virgin Islands beauftragt.

Ergebnis:

Es wurde ein Vergleich angeboten.Es handelte sich um eine gute 5-stellige Summe. Das Angebot wurde nach einer kurzen Aussprache mit allen Crewmitgliedern, angenommen. Hätten wir das nicht getan, so wäre es zu einem Gerichtsverfahren in Amerika gekommen. Eine Chance das Gerichtsverfahren zu gewinnen stand auf  Hälfte / Hälfte. Mit der vorgeschlagenen Summe konnte jedes Crewmitglied sich einen erneuten dreiwöchigen Karibikurlaub leisten.

Die Situation auf See, ein herrenloses Schiff zu finden, ist etwas Besonderes. Wir hatten Glück. Es gab keine Verletzten oder Schlimmeres. Das Wetter hat mitgespielt. Was wäre gewesen wenn wir ein Gewitter in der Karibik gehabt hätten? Wir wissen das damit auch immer extreme Windverhältnisse auftreten können. Und dann bei solch einem Wetter? Setzt man da noch Crewmitglieder mit einem Dingi aus? Was wäre gewesen wenn die Maschinen nicht mehr funktioniert hätten? Um ein Boot in Schlepp zu nehmen benötigt man auch eine gute Crew. Hier in diesem Fall war alles vorhanden. Die Crew hat funktioniert, dass Wetter hat mitgespielt. Ach ja und wir wissen nicht wie es für die Crew der Black Pearl ausgegangen ist? Sind sie in Regress genommen worden? Schlussendlich bleibt die Feststellung das sie sicherlich keine gute Seemannschaft waren. Offensichtlich ist der Kat nicht fachgerecht an einer Muringboje befestigt worden. (Davon hatten wir einige auf dem Törn kennengelernt).